Hilfsfonds für Musiker:innen

Violoncello im Orchester

Unterstützung für Ukrainische Musiker:innen aus dem Künstler:innen-Hilfsfonds des Hauses Styriarte

ALLGEMEINES

 
Diese Unterstützung soll bedürftigen ukrainischen Musiker:innen ihre Fortbildung, Jobsuche bzw. die Qualitätssicherung ihrer Ausbildung erleichtern. 

Es handelt sich um eine zweckgebundene Einmalzahlung, mit der Folgendes abgedeckt werden soll: 

  • Finanzierung von Workshops, Meisterklassen, Sommerkursen, Probespielen und ähnlichem 

  • Reisekosten/Unterbringungskosten, die aufgrund der Teilnahme an Wettbewerben, Probespielen, Meisterklassen und ähnlichem anfallen 

Sie sind eine professionelle Musikerin oder ein professioneller Musiker oder in Ausbildung dazu.
Sie haben nicht genug finanzielle Mittel für Ihre Fort- bzw. Ausbildung.

Alle in der Folge angeführten Dokumente sind als PDF gemeinsam mit dem ebenfalls erforderlichen, komplett ausgefüllten Antragsformular an info@styriarte.com einzureichen: 

∙ Kopie des aktuellen Reisepasses 
∙ Aktueller Kontostand (optional) 
∙ Kopie von Meldezettel 
∙ Detailunterlagen zu dem zu finanzierenden Projekt: 
o Kursausschreibung 
o Einladung zu Wettbewerb/Probespiel/Meisterklassen/Workshop 

Im Falle der Zuteilung eines Unterstützungs-Stipendiums ist folgendes zu beachten: 
Das Unterstützungs-Stipendium wird im Vorhinein ausbezahlt, damit die anfallenden Kosten sofort beglichen werden können und keine Zwischenfinanzierung seitens der Musiker:innen erfolgen muss. Alle Rechnungen für die im Rahmen der beantragten Aktivität tatsächlich angefallenen Kosten sind sofort nach Abschluss des Projekts unter info@styriarte.com einzureichen bzw. im Styriarte Büro abzugeben. 
Bei gravierenden Differenzen zwischen erhaltenem „Stipendien-Betrag“ und tatsächlichen Ausgaben laut Rechnungen behält sich die Steirische Kulturveranstaltungen vor, die Rücküberweisung des Differenzbetrags von den Musiker:innen zu fordern. 
 

Nur vollständig ausgefüllte Antragsformulare werden bearbeitet!  
Auf die Zuerkennung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch.